Baugenehmigung · Mecklenburg-Vorpommern
Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern: Baugenehmigung nötig?
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. der Bek. vom 15.10.2015, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
- Carport / Garage
- Garagen und Carports werden in § 61 nicht ausdrücklich genannt. Einschlägig ist lit. b: Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 40 m², außer im Außenbereich (Zuordnung von Carports = eigene Auslegung). Grenzbebauung: Garagen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Dass ein offener Carport unter 'Gebäude' nach lit. b fällt, ist eine Auslegung; vor Ort beim Bauamt bestätigen lassen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. der Bek. vom 15.10.2015, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8. Stand: Gesamtausgabe gültig 18.07.2026 bis 13.01.2027; letzte Änderung: Art. 15 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 719, 732). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen und Carports werden in § 61 nicht ausdrücklich genannt. Einschlägig ist lit. b: Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 40 m², außer im Außenbereich (Zuordnung von Carports = eigene Auslegung). Grenzbebauung: Garagen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Was muss ich in Mecklenburg-Vorpommern außerdem beachten?
Dass ein offener Carport unter 'Gebäude' nach lit. b fällt, ist eine Auslegung; vor Ort beim Bauamt bestätigen lassen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).