Terrassendach-Check starten
RU
Этот юридический текст имеет силу только на немецком языке. Перевода нет.

Baugenehmigung · Mecklenburg-Vorpommern

Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. der Bek. vom 15.10.2015, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8.

Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Terrassenüberdachung
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
Carport / Garage
Garagen und Carports werden in § 61 nicht ausdrücklich genannt. Einschlägig ist lit. b: Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 40 m², außer im Außenbereich (Zuordnung von Carports = eigene Auslegung). Grenzbebauung: Garagen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Dass ein offener Carport unter 'Gebäude' nach lit. b fällt, ist eine Auslegung; vor Ort beim Bauamt bestätigen lassen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. der Bek. vom 15.10.2015, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8. Stand: Gesamtausgabe gültig 18.07.2026 bis 13.01.2027; letzte Änderung: Art. 15 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 719, 732). Quelle: amtlicher Text.

Häufige Fragen

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für einen Carport?

Garagen und Carports werden in § 61 nicht ausdrücklich genannt. Einschlägig ist lit. b: Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 40 m², außer im Außenbereich (Zuordnung von Carports = eigene Auslegung). Grenzbebauung: Garagen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.

Was muss ich in Mecklenburg-Vorpommern außerdem beachten?

Dass ein offener Carport unter 'Gebäude' nach lit. b fällt, ist eine Auslegung; vor Ort beim Bauamt bestätigen lassen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).

Kostenlosen Terrassendach-Check starten Alle Bundesländer