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Baugenehmigung · Baden-Württemberg

Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. d. F. vom 16.03.2026, § 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 lit. b und l; Grenzbebauung § 6 Abs. 1 Nr. 2.

Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Terrassenüberdachung
Ausdrücklich genannt: 'Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre Überdachungen'. Keine Tiefenbegrenzung.
Carport / Garage
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich. Grenzbebauung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2): Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m², höchstens 9 m je Nachbargrenze und 15 m insgesamt.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Nur im Innenbereich verfahrensfrei. Terrassenüberdachungen, die nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten, bleiben bei der Abstandsfläche außer Betracht (§ 5 Abs. 6).

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. d. F. vom 16.03.2026, § 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 lit. b und l; Grenzbebauung § 6 Abs. 1 Nr. 2. Stand: Gesamtausgabe gültig ab 28.02.2026 (Neubekanntmachung 16.03.2026, GBl. 2026 Nr. 44), laut Portal aktuellste Fassung am 02.10.2026. Quelle: amtlicher Text.

Häufige Fragen

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ausdrücklich genannt: 'Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre Überdachungen'. Keine Tiefenbegrenzung.

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für einen Carport?

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich. Grenzbebauung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2): Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m², höchstens 9 m je Nachbargrenze und 15 m insgesamt.

Was muss ich in Baden-Württemberg außerdem beachten?

Nur im Innenbereich verfahrensfrei. Terrassenüberdachungen, die nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten, bleiben bei der Abstandsfläche außer Betracht (§ 5 Abs. 6).

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