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Baugenehmigung · Brandenburg

Terrassenüberdachung in Brandenburg: Baugenehmigung nötig?

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i. d. F. der Bek. vom 15.11.2018, § 61 Abs. 2 Nr. 1; Grenzbebauung § 6 Abs. 8.

Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Terrassenüberdachung
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu 4 Meter, außer im Außenbereich'.
Carport / Garage
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 oder 2 BauGB): oberirdische eingeschossige Garagen bis 100 m² Grundfläche. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe der grenznahen Wand bis 3 m, Gebäudelänge 9 m je Grenze, Dachneigung höchstens 45°, insgesamt höchstens 15 m.

Besonderheiten in Brandenburg

Laut Portal ändert Art. 1 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I Nr. 20) unter anderem die §§ 59 bis 64 mit Wirkung zum 01.01.2027; deren Inhalt wurde nicht geprüft.

Rechtsgrundlage

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i. d. F. der Bek. vom 15.11.2018, § 61 Abs. 2 Nr. 1; Grenzbebauung § 6 Abs. 8. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I/26 Nr. 20, S. 22); abgerufen 02.10.2026. Quelle: amtlicher Text.

Häufige Fragen

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu 4 Meter, außer im Außenbereich'.

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für einen Carport?

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 oder 2 BauGB): oberirdische eingeschossige Garagen bis 100 m² Grundfläche. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe der grenznahen Wand bis 3 m, Gebäudelänge 9 m je Grenze, Dachneigung höchstens 45°, insgesamt höchstens 15 m.

Was muss ich in Brandenburg außerdem beachten?

Laut Portal ändert Art. 1 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I Nr. 20) unter anderem die §§ 59 bis 64 mit Wirkung zum 01.01.2027; deren Inhalt wurde nicht geprüft.

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