Terrassendach-Check starten
LT
Šis teisinis tekstas yra privalomas tik vokiečių kalba. Vertimo nėra.

Baugenehmigung · Rheinland-Pfalz

Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, § 62 Abs. 2 Nr. 2 (Terrassen); § 62 Abs. 1 Nr. 1 lit. f (Garagen); Grenzbebauung § 8 Abs. 8.

Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Terrassenüberdachung
Ausdrücklich genannt, aber als Rauminhalt: 'zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich'. Keine m²- oder Tiefengrenze.
Carport / Garage
Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe der Außenwände bis 3,20 m, bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m; nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern. Grenzbebauung: an der Grenze oder bis 3 m Abstand mit mittlerer Wandhöhe bis 3,20 m, Länge bis 12 m je Grenze, Dachneigung zur Grenze höchstens 45°, Giebel höchstens 4 m; insgesamt höchstens 18 m an allen Grenzen.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Die 50 m³ beziehen sich auf den umbauten Raum, nicht auf die Fläche. Beispiel: 50 m³ bei 2,5 m mittlerer Höhe entsprechen rund 20 m² (eigene Rechnung).

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, § 62 Abs. 2 Nr. 2 (Terrassen); § 62 Abs. 1 Nr. 1 lit. f (Garagen); Grenzbebauung § 8 Abs. 8. Stand: Laut Portal aktuellste Fassung am 02.10.2026; § 62 gültig ab 01.11.2025; letzte Änderung: Art. 3 des Gesetzes vom 19.11.2025 (GVBl. S. 672, 673). Quelle: amtlicher Text.

Häufige Fragen

Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ausdrücklich genannt, aber als Rauminhalt: 'zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich'. Keine m²- oder Tiefengrenze.

Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für einen Carport?

Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe der Außenwände bis 3,20 m, bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m; nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern. Grenzbebauung: an der Grenze oder bis 3 m Abstand mit mittlerer Wandhöhe bis 3,20 m, Länge bis 12 m je Grenze, Dachneigung zur Grenze höchstens 45°, Giebel höchstens 4 m; insgesamt höchstens 18 m an allen Grenzen.

Was muss ich in Rheinland-Pfalz außerdem beachten?

Die 50 m³ beziehen sich auf den umbauten Raum, nicht auf die Fläche. Beispiel: 50 m³ bei 2,5 m mittlerer Höhe entsprechen rund 20 m² (eigene Rechnung).

Kostenlosen Terrassendach-Check starten Alle Bundesländer