Baugenehmigung · Bremen
Terrassenüberdachung in Bremen: Baugenehmigung nötig?
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und lit. h Doppelbuchst. bb; Grenzbebauung § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 6.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen' (auch Veranden/Wintergärten) bis 30 m² Grundfläche und Tiefe bis 3,50 m, als eingeschossige Gebäudeteile ohne Feuerstätten, außer im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Bruttogrundfläche bis insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich. Grenzbebauung: Garagen und Carports mit mittlerer Wandhöhe an der Grenze bis 3 m, 9 m je Grenze (Dachüberstand bis 0,50 m bleibt unberücksichtigt), insgesamt höchstens 18 m.
Besonderheiten in Bremen
Überdachte Terrassen sind ohne eigene Abstandsfläche zulässig, wenn sie von der gegenüberliegenden Nachbargrenze mindestens 2,50 m entfernt bleiben (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6). Die geprüfte Fassung gilt laut Transparenzportal bis 31.12.2026; Folgefassungen ab 01.01.2027 und 14.01.2027 sind verkündet (nicht geprüft).
Rechtsgrundlage
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und lit. h Doppelbuchst. bb; Grenzbebauung § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 6. Stand: In Kraft 01.07.2024, Außerkrafttreten 31.12.2026; Portalstand 01.10.2026. Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen' (auch Veranden/Wintergärten) bis 30 m² Grundfläche und Tiefe bis 3,50 m, als eingeschossige Gebäudeteile ohne Feuerstätten, außer im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1.
Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Bruttogrundfläche bis insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich. Grenzbebauung: Garagen und Carports mit mittlerer Wandhöhe an der Grenze bis 3 m, 9 m je Grenze (Dachüberstand bis 0,50 m bleibt unberücksichtigt), insgesamt höchstens 18 m.
Was muss ich in Bremen außerdem beachten?
Überdachte Terrassen sind ohne eigene Abstandsfläche zulässig, wenn sie von der gegenüberliegenden Nachbargrenze mindestens 2,50 m entfernt bleiben (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6). Die geprüfte Fassung gilt laut Transparenzportal bis 31.12.2026; Folgefassungen ab 01.01.2027 und 14.01.2027 sind verkündet (nicht geprüft).