Baugenehmigung · Bayern
Terrassenüberdachung in Bayern: Baugenehmigung nötig?
Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bek. vom 14.08.2007, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis 50 m² Fläche, außer im Außenbereich. Grenzbebauung (Art. 6 Abs. 7): mittlere Wandhöhe bis 3 m, Gesamtlänge 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt höchstens 15 m auf dem Grundstück.
Besonderheiten in Bayern
Ebenerdige Terrassen lösen keine Abstandsfläche aus (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3); für Überdachungen gilt das nicht automatisch.
Rechtsgrundlage
Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bek. vom 14.08.2007, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2. Stand: Text gilt ab 01.05.2026 (Anzeige gesetze-bayern.de, abgerufen 02.10.2026). Quelle: amtlicher Text 1, amtlicher Text 2.
Häufige Fragen
Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis 50 m² Fläche, außer im Außenbereich. Grenzbebauung (Art. 6 Abs. 7): mittlere Wandhöhe bis 3 m, Gesamtlänge 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt höchstens 15 m auf dem Grundstück.
Was muss ich in Bayern außerdem beachten?
Ebenerdige Terrassen lösen keine Abstandsfläche aus (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3); für Überdachungen gilt das nicht automatisch.