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Baugenehmigung · Sachsen
Terrassenüberdachung in Sachsen: Baugenehmigung nötig?
Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. d. F. der Bek. vom 11.05.2016, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8.
Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m'.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Besonderheiten in Sachsen
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Rechtsgrundlage
Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. d. F. der Bek. vom 11.05.2016, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8. Stand: Fassung gültig ab 19.03.2024 (REVOSax, Abruf 02.10.2026). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Sachsen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m'.
Brauche ich in Sachsen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Was muss ich in Sachsen außerdem beachten?
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