Baugenehmigung · Hessen
Terrassenüberdachung in Hessen: Baugenehmigung nötig?
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018, § 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 und 1.13, Vorbehalte Abschnitt IV Nr. 1 und 3; Grenzbebauung § 6 Abs. 10.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt, ohne Flächen- oder Tiefengrenze: 'Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3', unter dem Vorbehalt von Abschnitt IV Nr. 3: Vor Baubeginn muss eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich Abstellraum bis 50 m² Grundfläche (Zufahrten bis 200 m²), unter Vorbehalt IV Nr. 1: Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, Baubeginn frühestens 14 Tage nach Eingang, sofern die Gemeinde kein Verfahren verlangt. Grenzbebauung: Garagen unmittelbar an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand; insgesamt höchstens 15 m Länge (Dachüberstände eingerechnet), grenzseitige mittlere Wandhöhe höchstens 3 m, Wandfläche je Nachbargrenze höchstens 25 m².
Besonderheiten in Hessen
Carports werden in der Anlage nicht ausdrücklich genannt. 'Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume' (§ 2 Abs. 11), Carports fallen also nach dem Wortlaut darunter (eigene Auslegung). Statikbescheinigung für Terrassendächer ist Pflicht.
Rechtsgrundlage
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018, § 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 und 1.13, Vorbehalte Abschnitt IV Nr. 1 und 3; Grenzbebauung § 6 Abs. 10. Stand: Anlage in der Fassung vom 09.10.2025, gültig ab 14.10.2025; letzte Änderung: Gesetz vom 09.10.2025 (GVBl. 2025 Nr. 66). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt, ohne Flächen- oder Tiefengrenze: 'Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3', unter dem Vorbehalt von Abschnitt IV Nr. 3: Vor Baubeginn muss eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen.
Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich Abstellraum bis 50 m² Grundfläche (Zufahrten bis 200 m²), unter Vorbehalt IV Nr. 1: Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, Baubeginn frühestens 14 Tage nach Eingang, sofern die Gemeinde kein Verfahren verlangt. Grenzbebauung: Garagen unmittelbar an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand; insgesamt höchstens 15 m Länge (Dachüberstände eingerechnet), grenzseitige mittlere Wandhöhe höchstens 3 m, Wandfläche je Nachbargrenze höchstens 25 m².
Was muss ich in Hessen außerdem beachten?
Carports werden in der Anlage nicht ausdrücklich genannt. 'Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume' (§ 2 Abs. 11), Carports fallen also nach dem Wortlaut darunter (eigene Auslegung). Statikbescheinigung für Terrassendächer ist Pflicht.