Baugenehmigung · Thüringen
Terrassenüberdachung in Thüringen: Baugenehmigung nötig?
Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024, § 63 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 7.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich'.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Grundfläche bis 60 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 18 m; Dachabstandsfläche bis 45° Neigung bleibt unberücksichtigt.
Besonderheiten in Thüringen
Neue ThürBO 2024: der Paragraf heißt jetzt § 63, nicht mehr § 60. Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024, § 63 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 7. Stand: Gesamtausgabe gültig 24.07.2026 bis 19.01.2027; letzte Änderung: Art. 7 des Gesetzes vom 06.07.2026 (GVBl. S. 150, 151). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Thüringen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich'.
Brauche ich in Thüringen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Grundfläche bis 60 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 18 m; Dachabstandsfläche bis 45° Neigung bleibt unberücksichtigt.
Was muss ich in Thüringen außerdem beachten?
Neue ThürBO 2024: der Paragraf heißt jetzt § 63, nicht mehr § 60. Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).