Baugenehmigung · Sachsen-Anhalt
Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt: Baugenehmigung nötig?
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) i. d. F. der Bek. vom 10.09.2013, § 60 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und i; Grenzbebauung § 6 Abs. 9.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
- Carport / Garage
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Grundfläche bis 50 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).
Rechtsgrundlage
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) i. d. F. der Bek. vom 10.09.2013, § 60 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und i; Grenzbebauung § 6 Abs. 9. Stand: Gesamtausgabe gültig 01.08.2026 bis 19.01.2027; letzte Änderung: Gesetz vom 17.06.2026 (GVBl. LSA S. 316). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²'. Keine Tiefenbegrenzung.
Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Grundfläche bis 50 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.
Was muss ich in Sachsen-Anhalt außerdem beachten?
Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).