Baugenehmigung · Berlin
Terrassenüberdachung in Berlin: Baugenehmigung nötig?
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29.09.2005, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m'.
- Carport / Garage
- Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Fahrradabstellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand 9 m je Grenze, Dachneigung höchstens 45°, insgesamt höchstens 15 m.
Besonderheiten in Berlin
Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (Inhalt nicht geprüft).
Rechtsgrundlage
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29.09.2005, § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8. Stand: Gesamtausgabe gültig 23.07.2026 bis 19.01.2027; letzte Änderung: Gesetz vom 09.07.2026 (GVBl. S. 692). Quelle: amtlicher Text.
Häufige Fragen
Brauche ich in Berlin eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m'.
Brauche ich in Berlin eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Fahrradabstellplätze mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m², außer im Außenbereich. Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand 9 m je Grenze, Dachneigung höchstens 45°, insgesamt höchstens 15 m.
Was muss ich in Berlin außerdem beachten?
Folgefassung ab 20.01.2027 im Portal hinterlegt (Inhalt nicht geprüft).