Baugenehmigung · Niedersachsen
Terrassenüberdachung in Niedersachsen: Baugenehmigung nötig?
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 03.04.2012, § 60 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1.2 und 1.8; Grenzabstand § 5 Abs. 8 Satz 4 und 5.
- Terrassenüberdachung
- Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m² Grundfläche', nur wenn sie mindestens 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Keine Tiefenbegrenzung.
- Carport / Garage
- Garagen, auch mit Abstellraum, insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und Höhe bis 3 m, samt Zufahrten, außer im Außenbereich. Bei Garagen mit notwendigen Einstellplätzen nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder genehmigungsfrei sind. Grenzabstand: Garagen bis 3 m Höhe ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand, auf 9 m je Grenze und insgesamt 15 m.
Besonderheiten in Niedersachsen
Die 3-m-Grenzabstandsbedingung für Terrassendächer ist die wichtigste Hürde. Ob offene Carports als 'Garagen' gelten, wurde in der NBauO-Begriffsbestimmung nicht geprüft (nicht verifiziert).
Rechtsgrundlage
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 03.04.2012, § 60 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1.2 und 1.8; Grenzabstand § 5 Abs. 8 Satz 4 und 5. Stand: Anhang: Fassung ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung laut VORIS); § 5: Fassung ab 01.07.2024. Quelle: amtlicher Text 1, amtlicher Text 2.
Häufige Fragen
Brauche ich in Niedersachsen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Ausdrücklich genannt: 'Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m² Grundfläche', nur wenn sie mindestens 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Keine Tiefenbegrenzung.
Brauche ich in Niedersachsen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Garagen, auch mit Abstellraum, insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und Höhe bis 3 m, samt Zufahrten, außer im Außenbereich. Bei Garagen mit notwendigen Einstellplätzen nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder genehmigungsfrei sind. Grenzabstand: Garagen bis 3 m Höhe ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand, auf 9 m je Grenze und insgesamt 15 m.
Was muss ich in Niedersachsen außerdem beachten?
Die 3-m-Grenzabstandsbedingung für Terrassendächer ist die wichtigste Hürde. Ob offene Carports als 'Garagen' gelten, wurde in der NBauO-Begriffsbestimmung nicht geprüft (nicht verifiziert).