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Baugenehmigung · Hamburg

Terrassenüberdachung in Hamburg: Baugenehmigung nötig?

Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025, § 61 i. V. m. Anlage (Verfahrensfreie Vorhaben) Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8; Carport-Definition § 2 Abs. 7.

Keine Rechtsberatung. Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik und Nachbarrecht gelten weiter. Mehrere Länder haben bereits neue Fassungen ab Januar 2027 verkündet; wir prüfen sie, sobald sie in Kraft sind. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Terrassenüberdachung
Ausdrücklich genannt: 'Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen'.
Carport / Garage
Eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz mit Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich; nicht überdachte Stellplätze werden angerechnet. Carports gelten ausdrücklich als Garagen (§ 2 Abs. 7). Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, bis zu 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.

Besonderheiten in Hamburg

Nur vor Erdgeschossen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).

Rechtsgrundlage

Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025, § 61 i. V. m. Anlage (Verfahrensfreie Vorhaben) Nr. 1 lit. b und g; Grenzbebauung § 6 Abs. 8; Carport-Definition § 2 Abs. 7. Stand: Gesamtausgabe gültig 26.09.2026 bis 13.01.2027; letzte Änderung: Gesetz vom 09.09.2026 (HmbGVBl. S. 243). Quelle: amtlicher Text.

Häufige Fragen

Brauche ich in Hamburg eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ausdrücklich genannt: 'Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen'.

Brauche ich in Hamburg eine Baugenehmigung für einen Carport?

Eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz mit Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich; nicht überdachte Stellplätze werden angerechnet. Carports gelten ausdrücklich als Garagen (§ 2 Abs. 7). Grenzbebauung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, bis zu 9 m je Grenze, insgesamt höchstens 15 m.

Was muss ich in Hamburg außerdem beachten?

Nur vor Erdgeschossen. Folgefassung ab 14.01.2027 im Portal hinterlegt (nicht geprüft).

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